Renovierung bei Auszug und was das neue Gesetz bedeutet

by admin

Wenn ein Mietverhältnis endet, stellt sich für viele Mieter die gleiche Frage: Muss ich die Wohnung renovieren oder nicht? Die Rechtslage in Deutschland hat sich dazu in den letzten Jahren deutlich verändert. Neue Urteile sorgen dafür, dass viele Regelungen in alten Mietverträgen heute keine Gültigkeit mehr haben. Deshalb lohnt es sich, gut informiert zu sein, bevor man mit Farbe, Pinsel oder gar Handwerkern loslegt.

Wann du renovieren musst und wann nicht

Grundsätzlich hängt die Renovierungspflicht beim Auszug davon ab, ob du die Wohnung in renoviertem Zustand übernommen hast. Wenn die Wohnung frisch gestrichen oder tapeziert war, spricht man von einer renovierten Übergabe. In solchen Fällen kann im Mietvertrag vereinbart sein, dass du sie auch in ähnlichem Zustand zurückgeben musst. Wenn du aber in eine unrenovierte Wohnung eingezogen bist, darf der Vermieter dich laut aktueller Rechtsprechung nicht einfach verpflichten, am Ende zu renovieren.

Was sich durch neue Urteile geändert hat

Der Bundesgerichtshof hat in den letzten Jahren einige wichtige Urteile gefällt. Besonders bedeutsam ist, dass sogenannte „starre Fristen“ für Schönheitsreparaturen nicht mehr zulässig sind. Wenn im Mietvertrag steht, dass du beispielsweise alle drei oder fünf Jahre renovieren musst, ist diese Klausel in der Regel unwirksam. Auch eine Pflicht zur Renovierung bei Auszug ist nur dann gültig, wenn die Wohnung zu Beginn in einem renovierten Zustand war und du diesen Zustand auch tatsächlich genutzt hast.

Schönheitsreparaturen sind nicht gleich Reparaturen

Es ist wichtig zu unterscheiden zwischen echten Schäden und gewöhnlichen Gebrauchsspuren. Schönheitsreparaturen betreffen die optische Instandhaltung der Wohnung, also das Streichen der Wände, das Lackieren von Türen oder das Entfernen von Dübellöchern. Wenn du aber etwas beschädigt hast, wie zum Beispiel das Parkett zerkratzt oder Fliesen beschädigt, musst du das unabhängig von der Frage der Renovierung in Ordnung bringen. Diese Schäden fallen unter die normale Instandhaltungspflicht.

Ungültige Klauseln im Mietvertrag

Viele Mietverträge enthalten veraltete oder zu allgemein formulierte Passagen zur Renovierung. Wenn du zum Beispiel eine Klausel findest, die pauschal verlangt, dass du „bei Auszug renovierst“, ohne Rücksicht auf den Zustand bei Einzug, ist diese Formulierung nach aktueller Rechtslage nicht mehr gültig. Auch Formulierungen, die dir keine Wahl lassen oder einseitig zugunsten des Vermieters ausfallen, gelten oft als unwirksam. Im Zweifel lohnt es sich, den Vertrag genau zu lesen oder juristischen Rat einzuholen.

Besser vorher klären als hinterher streiten

Wer rechtzeitig mit dem Vermieter spricht, kann Missverständnisse vermeiden. Oft lässt sich in einem gemeinsamen Gespräch eine Lösung finden, zum Beispiel kleinere Ausbesserungen statt einer kompletten Renovierung. Wenn du bereit bist, ein paar Kleinigkeiten zu machen, bekommst du in der Regel auch problemlos deine Kaution zurück. Und wenn der Vermieter mehr verlangt als erlaubt, hilft ein Blick auf die aktuelle Rechtsprechung oder eine Beratung beim Mieterverein.

das könnte dir auch gefallen